Allgemeine Geschäftsbedingungen & Haftungsausschluss
KBK Rennsport/Pitbikeschule24 Training:
Haftungsausschluss:
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Pitbikeschule24.de und nimmt auf eigenes Risiko hieran teil.
Der Teilnehmer versichert, körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Pitbikeschule24.de übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.
Zusatzklausel für Teilnehmer mit gemietetem Motorrad
Wenn der Teilnehmer ein Motorrad von Pitbikeschule24.de mietet, trägt er die alleinige Verantwortung für den Umgang mit dem Motorrad. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch Fahrlässigkeit entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Sicherheitskaution wird vor der Nutzung des Motorrads hinterlegt und bei einwandfreiem Zustand nach Ende der Veranstaltung zurückerstattet. Die Kosten für gängige defekte Teile finden sich unter: https://www.pitbikeschule24.de/agb/ . Sollte das Fahrzeug darüber hinaus fahrlässig beschädigt werden (Totalschaden), behält der Veranstalter es sich vor, etwaige Kosten entsprechend dem Teilnehmer zu belasten. Ebenfalls wird der Teilnehmer hiermit darauf hingewiesen, dass Stürze grundlegend mit einer Pauschale von 10€ belastet werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Motorrad gemäß den Anweisungen der Veranstalter zu nutzen und auf den technischen Zustand zu achten.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu den Events:
Grundvorraussetzung für die Teilnahme an einem Training, sind geistige und körperliche Unversehrtheit der Fahrer. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für sich selbst und seine Begleiter. Der Fahrer muss in der Lage sein, das von Ihm geliehene und oder mitgebrachte Fahrzeug sicher führen zu können. Der Veranstalter behält sich den Ausschluss des Teilnehmers vor (etwaige anfallende Kosten werden nicht erstattet).
Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Beifahrer, Begleiter, KfzEigentümer, -Halter, Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Der Veranstalter wird von den Teilnehmern von der Verkehrssicherungspflicht in Zusammenhang mit der Veranstaltung hiermit unwiderruflich entbunden. Es ist also nicht Aufgabe des Veranstalters, sämtliche Sicherungsmaßnahmen für die Teilnehmer bzw. deren Begleiter zu ergreifen. Es ist vielmehr Aufgabe eines jeden Teilnehmers, Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezüglich seiner Person, seiner Begleiter und des von ihm verwendeten Fahrzeuges selbst zu treffen. Etwaige vom Veranstalter vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Streckenposten oder Anbringung von Absperrungen) entpflichten den Teilnehmer nicht, eigene und gegebenenfalls auch darüberhinausgehende Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen. Es gilt also das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit. Die Teilnehmer verzichten durch die Abgabe der Nennung für sich und die ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer, Mitglieder und gegen andere Personen, die mit der Organisation bzw. Betreuung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten. Ebenso wenn der Streckenbetreiber zurücktritt. In diesem Fall behält der Veranstalter sich vor, die entstandenen Kosten einzubehalten oder in Guthaben umzuwandeln. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Der Teilnehmer verzichtet in jedem Fall auf einen weiter gehenden Schadensersatzanspruch.
Hinweise: Es handelt sich um ein reines Instruktoren- und Fahrsicherheitstraining, das nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit, sondern auf die Verbesserung der Motorradbeherrschung ausgelegt ist. Die Ausfahrt findet auf eigenes Risiko auf dem eigenen/mitgebrachten oder geliehenen Motorrad statt. Die Schäden an dem Motorrad werden gemäß der Schadensliste vom Verursacher getragen. Schadensfall: Der Teilnehmer haftet für den Schaden am Motorrad den er selbst verursacht hat. Eine detaillierte Liste mit Preisen für etwaige Teile kann man dem Ende des Schreibens entnehmen. Ein Schaden ist als solcher zu definieren, wenn eines der unten genannten Bauteile grob/fahrlässig/massiv beschädigt, verbogen oder verkratzt wird. Der technische und optische Zweck der Teile soll unverändert bleiben. Es wird sich hierbei nur auf die untenstehende Liste bezogen. Sturzkasse: Jeder Sturz wird mit 10€ geahndet. Nach dem 3. Sturz behält sich der Veranstalter vor den Teilnehmer des Events auszuschließen. Der Veranstalter behält sich außerdem vor bei Missachtung der mündlich oder schriftlich aufgeführten Regeln, Missachtung der Aufforderungen der Mitarbeiter des Bahn oder Veranstalungspersonals o.Ä., den Teilnehmer vorzeitig vom Training auszuschließen .
Preisliste Sturzteile:
-Bremsscheibe 50€
-Gabel 200€
-Lenker 60€
-Fußrastenträger 70€
-Krümmer 50€
-Ölkühler 70€
-ESD ( Endschalldämpfer)70€
-Felgen 200€
STAND: 30.12.2024